Module und Berufskraftfahrer Weiterbildung

Module und Berufskraftfahrer Weiterbildung 1 - Fahrschule München

Seit dem 10. September 2008 (Klasse B) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Klasse C)  muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine Grundqualifikation nachweisen.

Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden.

Was ist die „beschleunigte“ Grundqualifikation?

  • die Teilnahme an einer Schulung von 140 Unterrichtsstunden (zu jeweils 60 Minuten)
  • 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK

Der Kenntnisbereicht:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung – BKV)
Anlage (zu § 4 Abs. 1)

Der nächste Kurs zur Beschleunigten Grundqualifikationen startet ab dem 01.06.2023 in der Cosimastraße 4, 81927 München

Alle Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE und der Schlüsselnummer 95 müssen alle fünf Jahre an den Modulen der Weiterbildung teilnehmen und dies nachweisen.

  • Modul I – Eco Training
  • Modul II – (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul III – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul IIII – Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul V – Ladungssicherung

Wer seiner im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz geregelten Pflicht als Berufskraftfahrer nicht nachkommt, dem drohen empfindliche Bußgelder:

  • bis 5000 Euro für Fahrer
  • bis 20.000 Euro für Unternehmer 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgenden Internetseiten: www.bag.bund.de und www.bkfwb.de sowie adac.de